Herzlich willkommen...

...in der Gemeinde Prinzhöfte in der Samtgemeinde Harpstedt im Herzen der Wildeshauser Geest.

Aktuelles

Bürgermeister Hans-Hermann Lehmkuhl hat die Abgeordneten des Rates der Gemeinde Prinzhöfte am Montag, 27. Januar 2025 um 19 Uhr zu einer öffentlichen Sitzung in den Festsaal in Horstedt eingeladen.

Auf der Tagesordnung stehen Beratung und Beschlussfassungen über die geplanten Windenergieanlenen in Simmerhausen/Horstedt

Bürgerinnen und Bürger sind zu dieser Ratssitzung herzlich eingeladen.

Der Rat der Gemeinde Prinzhöfte hat während seiner Sitzung am 4. Dezember 2024 die Realsteuerhebesetze der Gemeinde Prinzhöfte angepasst.

Künftig gelten folgende Hebesätze:

Grundsteuer A unverändert 350%
Grundsteuer B   310%
Gewerbesteuer   unverändert 380%

 

Hans-Hermann Lehmkuhl hat die Abgeordneten des Rates der Gemeinde Prinzhöfte am Dienstag, 4. Dezember 2024 um 20 Uhr  Uhr zu einer öffentlichen Sitzung ins Feuerwehrhaus Klein Henstedt eingeladen.

Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die Beratung und Beschluss über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Gemeinde Prinzhöfte. Zudem wird über einen Antrag der Dorfgemeinschaft Klein Henstedt über die Anschaffung von Straßenbeleuchtung und Ortseingangstafeln für Klein Henstedt beraten und beschlossen.

Bürgerinnen und Bürger sind zu der Ratssitzung herzlich eingeladen.

Mit einem kleinen Festakt wurde jetzt der Gewerbepark Wildeshausen-Nord auf dem Gebiet der Gemeinde Dötlingen eingeweiht. Foto: Martin Siemer / msi medien

Hockensberg. Mit einem Festakt wurde jetzt der Gewerbepark Wildeshausen-Nord auf dem Gebiet der Gemeinde Dötlingen eingeweiht. Damit ist das interkommunale Projekt, an dem außer Dötlingen auch die Gemeinde Prinzhöfte und die Stadt Wildeshausen beteiligt sind, abgeschlossen.

Bis zum Ende 2042 kann die Gemeinde mit zusätzlichen Einnahmen für ihren Haushalt aus der Windenergie rechnen. Im April wurden entsprechende Verträge mit den drei Betreibergesellschaften des Windparks Wunderburg II unterzeichnet. Diese sogenannte Akzeptanzabgabe basiert auf §6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) aus dem Jahr 2023. Danach werden 0,2 Cent je erzeugter Kilowattstunde (kWh) je Windrad auf die Gemeinden verteilt, die in Radius von mit 2,5 Kilometern um den Mast liegen. Die jetzt vereinbarten Zahlungen sind jedoch eine freiwillige Leistung der Betreiber. Gesetzlich sind sie dazu nicht verpflichtet. Neben Prinzhöfte profitieren auch die Gemeinde Winkelsett, der Flecken Harpstedt sowie die Stadt Wildeshausen und die Gemeinde Ganderkesee von der Abgabe.