Gemeinde Prinzhöfte partizipiert an Windkraft

Verträge mit Betreibergesellschaften sind unterzeichnet

Bis zum Ende 2042 kann die Gemeinde mit zusätzlichen Einnahmen für ihren Haushalt aus der Windenergie rechnen. Im April wurden entsprechende Verträge mit den drei Betreibergesellschaften des Windparks Wunderburg II unterzeichnet.

Diese sogenannte Akzeptanzabgabe basiert auf §6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) aus dem Jahr 2023. Danach werden 0,2 Cent je erzeugter Kilowattstunde (kWh) je Windrad auf die Gemeinden verteilt, die in Radius von mit 2,5 Kilometern um den Mast liegen. Die jetzt vereinbarten Zahlungen sind jedoch eine freiwillige Leistung der Betreiber. Gesetzlich sind sie dazu nicht verpflichtet. Neben Prinzhöfte profitieren auch die Gemeinde Winkelsett, der Flecken Harpstedt sowie die Stadt Wildeshausen und die Gemeinde Ganderkesee von der Abgabe.

Für die Prinzhöfter Haushaltplanungen wird mit einem jährliche höheren fünfstelligen Betrag gerechnet. Möglich wäre auch eine sechsstellige Abgabe. Die Zahlungen stehen komplett für den Gemeindehaushalt zur Verfügung, Abgaben an die Samtgemeinde, an den Landkreis oder das Land Niedersachsen müssen nicht abgeführt werden.

Die Gelder sollen so in den Etat eingeplant werden, dass viele Einwohnerinnen und Einwohner etwas davon haben. Einige Ideen gibt es schon im Gemeinderat.

Die Anlagen im Windpark Wunderburg 2 laufen seit Ende 2022 und Anfang 2023. Betrieben werden sie von der Windpark Wunderburg GmbH & Co. KG, der Energiepark Wunderburg GmbH & Co. KG sowie der Windenergie Wunderburg GmbH & Co. KG.

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